Weitere Entscheidungen unten: BFH, 05.10.2000 | BFH, 09.11.2000

Rechtsprechung
   BFH, 23.10.2000 - II B 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4043
BFH, 23.10.2000 - II B 157/99 (https://dejure.org/2000,4043)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2000 - II B 157/99 (https://dejure.org/2000,4043)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - II B 157/99 (https://dejure.org/2000,4043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Vermögensteuer - Halbteilungsgrundsatz - Rechtmäßigkeit der Vermögensteuerfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Weitergeltung des Vermögensteuerrechts - Verfassungswidriges Recht

  • Judicialis

    VStG § 10 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VStG §§ 10, 1 Abs. 1 Nr. 1
    Weitergeltung der Vermögensteuer bis 31.12.1996; Halbteilungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
    Mit Schreiben vom 20. Dezember 1996 beantragten die Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655), die Vermögensteuer für 1990 und 1992 auf jeweils 0 DM festzusetzen, weil sie einen aus der Verfassung abzuleitenden Anspruch darauf hätten, mit nicht mehr als 50 v.H. der (Soll-)Erträge steuerlich belastet zu werden.

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655 nicht die Nichtigkeit des § 10 Nr. 1 VStG, sondern lediglich dessen Unvereinbarkeit mit Art. 3 des Grundgesetzes ausgesprochen und zugleich die befristete Weitergeltung des bisherigen Vermögensteuerrechts bis zum 31. Dezember 1996 angeordnet.

  • BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist das Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände (weiter) anzuwenden (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BFHE 182, 379, BStBl II 1997, 525; Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95, BFHE 183, 235, BStBl II 1997, 635; Beschlüsse vom 30. Juli 1997 II B 7/97, BFH/NV 1998, 351; vom 15. Oktober 1997 II B 60/97, BFH/NV 1998, 502, Anm., und vom 29. Oktober 1997 II B 67/97, BFH/NV 1998, 361).
  • BFH, 19.05.1998 - II B 14/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 23.10.2000 - II B 157/99
    Damit wurde gleichzeitig klargestellt, dass auch eine in den Veranlagungszeiträumen vor dem 1. Januar 1997 durch die Vermögensteuererhebung möglicherweise eintretende Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide unberührt lässt (BFH-Beschluss vom 19. Mai 1998 II B 14/98, BFH/NV 1998, 1275).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8089
BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97 (https://dejure.org/2000,8089)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2000 - VII R 107/97 (https://dejure.org/2000,8089)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - VII R 107/97 (https://dejure.org/2000,8089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Speditionsunternehmen - Polnisches Unternehmen - Eingangszollstelle - Bestimmungszollstelle - Bescheinigung über Veterinärkontrollle - Dienststempelabdruck - Frachtschein - Einfuhrabgabe - Steuerbescheid

  • Judicialis

    UStG 1993 § 21 Abs. 2; ; ZKDVO Art. 454 Abs... . 3 Unterabs. 3; ; ZKDVO Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1; ; ZK Art. 204 Abs. 3; ; ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; ZK Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4; ; ZK Art. 203 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZKDV Art 455, ZKDV Art 454
    Erstattung; Ort der Zuwiderhandlung; Versandverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.03.2000 - C-310/98

    Met-Trans

    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
    Schließlich legt die Klägerin im Einzelnen ihre Bedenken gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2000, 196) dar.

    Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 108/97

    Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen

    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
    Wie der Senat bereits in seinem in einem Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom 7. Juli 1998 VII R 108/97 (BFH/NV 1998, 1540) näher ausgeführt hat und worauf er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, ist die Klägerin als Carnet-Inhaberin zumindest nach Art. 204 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 302/1) Zollschuldnerin für die nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK entstandenen Einfuhrabgaben geworden, wenn sie nicht bereits durch eine Entziehung der Sendung aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK Abgabenschuldnerin für die dann nach Art. 203 Abs. 1 ZK entstandene Zollschuld geworden sein sollte, weil die Sendung der Bestimmungszollstelle nicht gestellt worden ist.

    Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 14/98
    Auszug aus BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97
    Diese Vorschrift ist nach Auffassung des EuGH (Urteil vom 23. März 2000 in den verbunden Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, ZfZ 2000, 196 Rz. 37), der sich der Senat auch im Streitfall anschließt (vgl. schon Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 14/98 und 108/97, BFH/NV 1998, 1540), dahin zu verstehen, dass bis auf weiteres der Mitgliedstaat als zuständig gilt, dessen Behörden die Zuwiderhandlung festgestellt haben, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Zuwiderhandlung begangen worden ist --wie im Streitfall-- zunächst nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
  • BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei

    Zwar mögen in diesem Fall die erlassenen Abgabenbescheide rechtswidrig sein, doch statt einer Aufhebung der Abgabenbescheide des einen Mitgliedstaates und der Neufestsetzung der Abgaben in dem anderen Mitgliedstaat greift hier der in Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 ZKDVO geregelte Ausgleichsmechanismus ein (vgl. Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322).

    Selbst wenn das HZA gegen die genannten Bestimmungen verstoßen hat, führt dies nicht dazu, dass die Klägerin als Abgabenschuldnerin nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, weil es sich bei diesen Vorschriften um bloße Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung die Inanspruchnahme des Inhabers eines Carnet TIR nicht hindert (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755, betreffend Art. 455 Abs. 1 ZKDVO; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322, betreffend Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1 ZKDVO).

    Die von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfragen stellen sich auch nicht mittelbar im Rahmen einer Prüfung, ob ihr nach der Anwendung des Ausgleichsmechanismus ein ggf. erhobener Mehrbetrag zu erstatten bzw. zu erlassen ist, denn diese Prüfung ist aus den vom FG angegebenen Gründen nicht veranlasst (vgl. hierzu auch Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322).

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen -

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797; Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04

    Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen

    In diesem Fall findet vielmehr ein interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 VO Nr. 719/91 statt (vgl. EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797; Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 322; vom 6. Dezember 2005 VII R 31/04, DB 2006, 141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 09.11.2000 - VII B 101/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10704
BFH, 09.11.2000 - VII B 101/00 (https://dejure.org/2000,10704)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2000 - VII B 101/00 (https://dejure.org/2000,10704)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2000 - VII B 101/00 (https://dejure.org/2000,10704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Umzugsgut - Vorübergehende Verwahrung - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Einfuhrabgaben - Zollamtliche Überwachung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 26/01

    Entstehung der Einfuhrzollschuld; Ausfuhr von Waren - aktiver Veredelungsverkehr

    Den betreffenden Waren wurde damit der Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt mit der Folge, dass dafür die Zollschuld durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung entstanden ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2000 VII B 101/00, BFH/NV 2001, 498).
  • FG München, 22.06.2006 - 14 K 5080/03

    Erstattung von Einfuhrabgaben nach Art. 239 Zollkodex

    Insoweit ist deshalb nicht entscheidungserheblich, ob diese Waren tatsächlich aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden sind; denn wenn eine Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung entstanden ist, kommt in Bezug auf dieselbe Ware eine Zollschuldentstehung durch Pflichtverletzung nach Art. 204 Abs. 1 ZK und somit auch eine Heilung nach Art. 859 ZK-DVO nicht mehr in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VII B 101/00, BFH/NV 2001, 498 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht